Die Anerkennung gilt für folgende Arten von Baustoffprüfungen und erstreckt sich auf folgende Baustoffe und Baustoffgemische:
A 1 und A 3 - Eignungs- und Kontrollprüfungen an Böden einschl. Bodenverbesserung
D 3 und I 3 - Kontrollprüfungen an Gesteinskörnungen und Gemische für Schichten ohne Bindemittel